Mitarbeitende
wirksam qualifizieren
Mitarbeitende gezielt weiterentwickeln – mit Zuschüssen der Agentur für Arbeit
Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter — mit und ohne Berufsabschluss. Gefördert werden Weiterbildungen bei AZAV-zertifizierten Trägern wie uns: Die Agentur übernimmt die Lehrgangskosten anteilig oder vollständig und zahlt zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit, in der Ihre Mitarbeitenden wegen der Weiterbildung nicht arbeiten. Wie hoch beides ausfällt, hängt von Ihrer Betriebsgröße ab.
Gefördert werden kann, wer
- in einem bestehenden Arbeitsverhältnis steht
- einen Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer hat, der in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt
- in den letzten zwei Jahren keine nach dieser Vorschrift geförderte Weiterbildung gemacht hat
- eine Maßnahme von mehr als 120 Stunden bei einem zugelassenen Träger besucht
- dabei mehr lernt als eine kurzfristige Anpassung an den eigenen Arbeitsplatz
Zwei Aufschläge kommen hinzu: Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten trägt die Agentur die Kurskosten vollständig, wenn die Person bei Kursbeginn das 45. Lebensjahr vollendet hat oder schwerbehindert ist. Und wer eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur Weiterbildung hat, zahlt fünf Prozentpunkte weniger und bekommt fünf Prozentpunkte mehr Gehaltszuschuss. Rechtsgrundlage: § 82 SGB III.
Was Sie davon haben — und Ihre Mitarbeitenden
- Sie entwickeln Mitarbeitende intern weiter, statt am Arbeitsmarkt neu einstellen zu müssen
- Die Agentur übernimmt die Lehrgangskosten anteilig oder vollständig — inklusive Prüfungsgebühren
- Für die Zeit der Weiterbildung kommt ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt dazu
- Sie fördern und binden Leistungsträger, ohne das Gehalt zu erhöhen
- Weiterbildung während der Beschäftigung — bei voller Weiterzahlung des Gehalts
- Ein anerkannter Abschluss, der auch außerhalb Ihres Hauses zählt
- Fahrt-, Unterbringungs- und Kinderbetreuungskosten können zusätzlich bezuschusst werden
- Praxis statt Frontalunterricht — Planspiel, Projektarbeit, Reflexion
Drei Modelle — Sie entscheiden den best-fit
Am Stück
Schnellster Weg zur fertigen Rolle. Die Person ist am Stück weg, kommt aber auch am schnellsten zurück.
Jede Woche VollzeitIn Teilzeit
Feste Lerntage pro Woche, dazwischen im Betrieb. Der Berufsalltag läuft geregelt weiter.
Jede Woche TeilzeitIn Blöcken
Vollzeit-Wochen mit Abstand dazwischen. Gut, wenn Projekte oder Saison Rücksicht verlangen.
Vollzeit-Wochen mit Pausenganz gefüllt = Vollzeit-Woche halb gefüllt = Teilzeit-Woche leer = keine Weiterbildung
Alle drei Modelle bleiben eine zusammenhängende, zugelassene Maßnahme — das ist Voraussetzung für die Förderung.
Rechnen Sie Ihren Fall
- Kurskosten, 1 Karrierepfad
- 6.345 €
- davon die Agentur, 100 %
- − 6.345 €
- Ihr Anteil an den Kurskosten
- 0 €
Dazu erstattet die Agentur 75 Prozent des Arbeitsentgelts inklusive Ihres Anteils an der Sozialversicherung für die Zeit der Weiterbildung.
Annahme: eine Person, ein Karrierepfad — 6.345 € bei 540 Unterrichtseinheiten. Prozentsätze nach § 82 SGB III. Über die Bewilligung entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall; die Rechnung ist eine Orientierung, keine Zusage.
Gemeinsames Vorgehen in vier Schritten
- Gespräch Welche Kurse, welches Modell — wir klären den Bedarf. 30 Minuten, telefonisch oder per Video. Kostenlos und unverbindlich.
- Angebot Angebot und Maßnahmenummer kommen von uns. Damit hat Ihre Agentur alle Angaben, die sie für die Prüfung braucht.
- Antrag Sie stellen ihn beim Arbeitgeberservice Ihrer Agentur. Die Unterlagen stellen wir bereit — eingereicht wird über Ihren Betrieb.
- Start Nach der Bewilligung beginnt der Kurs. Starttermine alle zwei Wochen, vor Ort oder online.
Häufige Fragen
Wir sprechen Ihren Fall durch.