Kurz zusammengefasst
- Einen Bildungsgutschein bekommst du, wenn eine Weiterbildung nötig ist, damit du (wieder) Arbeit findest – etwa wenn du arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder auf dem Weg zurück in den Beruf bist. Voraussetzung ist, dass du arbeitssuchend gemeldet bist.
- Er übernimmt 100 Prozent der Lehrgangskosten und je nach Fall Fahrtkosten, Kinderbetreuung und auswärtige Unterbringung. Arbeitslosengeld wird in der Regel weitergezahlt.
- Entscheidend ist das Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Wer mit einem klaren Ziel und einem passenden, zugelassenen Kurs kommt, hat die besten Chancen.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein ist das wichtigste Förderinstrument der Agentur für Arbeit für berufliche Weiterbildung. Mit ihm sagt die Agentur zu, die Kosten einer Weiterbildung zu übernehmen. Den Kurs suchst du dir innerhalb der Vorgaben selbst aus und gibst den Gutschein beim Bildungsträger ab. Der rechnet direkt mit der Agentur ab – du musst nichts vorstrecken.
Wichtig zu wissen: Auf den Bildungsgutschein gibt es in den meisten Fällen keinen Rechtsanspruch. Er ist eine Ermessensleistung – die Agentur entscheidet im Einzelfall, ob die Weiterbildung für dich notwendig ist. Einen Rechtsanspruch gibt es nur in wenigen Fällen, etwa beim nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses.
Wer bekommt einen Bildungsgutschein?
Grundsätzlich kommen Menschen mit einer konkreten Perspektive auf eine neue Stelle infrage:
- Arbeitslose – ob du Arbeitslosengeld bekommst oder Bürgergeld über das Jobcenter. Gefördert wird, wenn die Weiterbildung nötig ist, damit du wieder eine Stelle findest, zum Beispiel weil dir eine gefragte Zusatzqualifikation fehlt.
- Von Arbeitslosigkeit Bedrohte – wenn dein befristeter Vertrag ausläuft, eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag ansteht und die Weiterbildung die drohende Arbeitslosigkeit abwenden kann.
- WiedereinsteigerInnen – etwa nach der Familienzeit, wenn du zurück in den Beruf willst und dafür dein Profil auffrischen musst.
Gemeinsam ist allen Fällen: Du bist bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet, und vor dem Start hat eine Beratung bei der Agentur oder beim Jobcenter stattgefunden. Für Beschäftigte gibt es einen eigenen Förderweg – mehr dazu weiter unten.
Ob ein Bildungsgutschein für dich wahrscheinlich ist, kannst du mit dem Schnelltest auf unserer Seite Förderung in zwei Fragen einschätzen.
Was bezahlt der Bildungsgutschein?
- die Lehrgangskosten zu 100 Prozent, einschließlich Lernmitteln und Prüfungsgebühren,
- Fahrtkosten,
- Kosten für die Kinderbetreuung während der Weiterbildung,
- Unterkunft und Verpflegung, wenn tägliches Pendeln nicht zumutbar ist.
Beziehst du Arbeitslosengeld, wird es während einer geförderten Weiterbildung in der Regel weitergezahlt. Für Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen (Umschulungen), gibt es zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat und Prämien für bestandene Prüfungen. Für kürzere Qualifizierungen ohne Berufsabschluss gilt das nicht.
Was steht auf dem Gutschein?
Ein Bildungsgutschein ist kein Blankoscheck. Er ist in der Regel an drei Dinge gebunden:
- ein Bildungsziel – die Richtung der Weiterbildung, etwa Projektmanagement,
- eine Region, in der die Weiterbildung stattfinden soll,
- einen Zeitraum: Der Gutschein gilt höchstens drei Monate. In dieser Zeit muss die Weiterbildung beginnen, sonst verfällt er.
Einlösen kannst du ihn nur bei einem zugelassenen Bildungsträger und für einen Kurs, der ebenfalls zugelassen ist. Beides prüft eine fachkundige Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV.
So beantragst du einen Bildungsgutschein
- Arbeitssuchend melden und Termin anfragen. Falls noch nicht geschehen, melde dich arbeitssuchend. Bitte dann bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter um ein Beratungsgespräch zur Weiterbildung – das geht auch online.
- Ziel klären. Überlege vorher, wohin du beruflich willst und welche Qualifikation dir dafür fehlt. Stellenanzeigen, in denen genau diese Qualifikation verlangt wird, sind ein starkes Argument.
- Kurs auswählen und Angebot holen. Suche einen passenden, zugelassenen Kurs – zum Beispiel im Portal „mein NOW“ der Bundesagentur für Arbeit. Der Bildungsträger erstellt dir ein Weiterbildungsangebot mit Maßnahmenummer, das du ins Gespräch mitnimmst.
- Beratungsgespräch. Deine Vermittlerin oder dein Vermittler prüft, ob die Weiterbildung für dich notwendig ist, und stellt bei positiver Entscheidung den Bildungsgutschein aus. Die Entscheidung ist individuell – eine Garantie gibt es nicht.
- Einlösen. Du leitest den Gutschein – auch digital – an den Bildungsträger weiter, unterschreibst den Vertrag und startest. Die Abrechnung läuft zwischen Träger und Agentur.
Wie lange es bis zum Gutschein dauert, ist sehr unterschiedlich – von einem Tag bis zu etwa einem Monat. Plane den Antrag deshalb früh ein, damit du den passenden Starttermin noch erreichst.
Drei Fallen, die fast alle treffen
Und wenn ich gerade einen Job habe?
Für Beschäftigte gibt es einen eigenen Förderweg: das Qualifizierungschancengesetz. Dabei fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung gemeinsam mit deinem Arbeitgeber. Wie viel sie übernimmt, hängt von der Betriebsgröße ab – bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten, dazu ein Zuschuss zum Gehalt. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und bei einem zugelassenen Träger stattfinden. Ansprechpartner ist der Arbeitgeber-Service der Agentur.
Bei uns heißt das: mindestens vier Wochen Vollzeit. Ein einzelner Zwei-Wochen-Kurs reicht dafür nicht, eine Kombination mehrerer Kurse oder ein Karrierepfad schon. Alle Bedingungen und einen Förderrechner findest du auf unserer Seite Förderung für Unternehmen.
Häufige Fragen
Muss ich arbeitslos sein, um einen Bildungsgutschein zu bekommen? Nein. Auch wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist oder wieder in den Beruf einsteigen will, kann ihn bekommen. Arbeitssuchend gemeldet musst du aber sein. Beschäftigte werden über das Qualifizierungschancengesetz gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber gefördert.
Kann ich mir den Kurs selbst aussuchen? Ja, innerhalb des Bildungsziels und der Region, die auf dem Gutschein stehen – solange Träger und Kurs zugelassen sind.
Was passiert, wenn die Agentur ablehnt? Frag nach den Gründen. Oft lohnt sich ein zweiter Anlauf mit einer klareren Begründung oder einem besser passenden Kurs. Gegen einen schriftlichen Bescheid kannst du außerdem Widerspruch einlegen.
Kann ich mehr als einmal gefördert werden? Ja, eine erneute Förderung ist möglich. Je kürzer die letzte geförderte Weiterbildung zurückliegt, desto genauer prüft die Agentur allerdings die Begründung.
Gibt es den Bildungsgutschein auch für Online-Kurse? Ja, wenn der Kurs als Maßnahme zugelassen ist. Viele zugelassene Weiterbildungen finden heute live online oder hybrid statt.
Bildungsgutschein bei House of Education
House of Education ist AZAV-zertifizierter Bildungsträger. Unsere Einzelkurse (meist zwei Wochen) und Karrierepfade (zehn bis zwölf Wochen) sind zugelassen und mit Bildungsgutschein vollständig förderbar – dir entstehen keine direkten Kosten. In einem kostenlosen 30-Minuten-Gespräch klären wir mit dir Ziel und Kurswahl. Danach schicken wir dir ein Weiterbildungsangebot, das du deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler vorlegst.

