Weiterbildungen
Bildungsurlaub
Weiterbildung als
Bildungsurlaub
Bezahlt freigestellt lernen –
in 14 Bundesländern anerkannt.
- Bezahlt freigestellt
- Zwei Wochen je Kurs
- In 14 Ländern anerkannt
- Kostenlose Beratung
Anerkannt in 14 Bundesländern
Der Anspruch heißt je nach Land Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung – und auch die Regeln unterscheiden sich. Maßgeblich ist das Bundesland, in dem du arbeitest, nicht, wo du wohnst.
- Baden-Württemberg – Bildungszeit: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen nur teilweise, Antrag 9 Wochen vorher
- Bayern – Kein Gesetz: Urlaubstage nehmen oder mit dem Arbeitgeber absprechen.
- Berlin – Bildungszeit: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
- Brandenburg – Bildungszeit: 10 Tage in 2 Jahren, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
- Bremen – Bildungszeit: 10 Tage in 2 Jahren, zwei Wochen abgedeckt, Antrag in der Regel 4 Wochen vorher
- Hamburg – Bildungsurlaub: 10 Tage in 2 Jahren, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
- Hessen – Bildungsurlaub: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
- Mecklenburg-Vorpommern – Bildungsfreistellung: 10 Tage in 2 Jahren, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 8 Wochen vorher
- Niedersachsen – Bildungsurlaub: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 4 Wochen vorher
- Nordrhein-Westfalen – Bildungsurlaub: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
- Rheinland-Pfalz – Bildungsfreistellung: 10 Tage in 2 Jahren, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
- Saarland – Bildungsfreistellung: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
- Sachsen – Qualifizierungszeit: 3 Tage pro Jahr, ab 1. Januar 2027, zwei Wochen nur teilweise, Antrag 12 Wochen vorher
- Sachsen-Anhalt – Bildungsfreistellung: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
- Schleswig-Holstein – Bildungsfreistellung: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
- Thüringen – Bildungsfreistellung: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen nur teilweise, Antrag 8 Wochen vorher
In fünf Schritten zum Bildungsurlaub
- Vorbereitung · Du Kurs und Termin wählenSuch dir einen der elf Einzelkurse und einen Starttermin aus. Plane mit Vorlauf: Je nach Bundesland muss der Antrag vier bis neun Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber sein. In Berlin sind es sechs Wochen. Die Frist für jedes Land steht in der Übersicht der Bundesländer.
- Vorbereitung · Wir Unterlagen bekommenWir schicken dir die Anerkennung für dein Bundesland und das Kursprogramm – das, was dein Arbeitgeber für den Antrag braucht.
- Antrag · Du Bildungsurlaub beantragenDu reichst den Antrag mit den Unterlagen bei deinem Arbeitgeber ein. Für einen zweiwöchigen Kurs nutzt du in den meisten Ländern den Anspruch aus zwei Jahren – wie das in deinem Land geht, steht in der Übersicht der Bundesländer.
- Kurs · Gemeinsam Kurs besuchenZwei Wochen in Vollzeit, live mit TrainerIn und Gruppe. Dein Gehalt läuft weiter. Die Kurse richten sich nach den Berliner Feiertagen.
- Kurs · Wir Nachweis für den ArbeitgeberNach dem Kurs bekommst du eine Teilnahmebestätigung, die du bei deinem Arbeitgeber vorlegen kannst – und bei bestandener Prüfung dein Zertifikat.
Diese Kurse kannst du als Bildungsurlaub belegen
Alle elf Einzelkurse dauern zwei Wochen in Vollzeit und schließen mit einem Zertifikat ab.
- Agile Work & Scrum Master 2 Wochen
- Change Management nach GPM 2 Wochen
- Coachingkompetenzen für den Berufsalltag nach QRC 2 Wochen
- Entscheidungsmanagement 2 Wochen
- KI im Arbeitsalltag 2 Wochen
- Konfliktmanagement & Mediation 2 Wochen
- Moderation & Workshop-Facilitation 2 Wochen
- Präsentation & Kommunikation 2 Wochen
- Projektmanagement Basis nach GPM 2 Wochen
- Systemische Organisationsberatung 2 Wochen
- Teamwork & Trust Building 2 Wochen
Weiterbildungen · Bildungsurlaub
Weiterbildung als
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung: In fast allen Bundesländern hast du Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung. Unsere elf Einzelkurse dauern je zwei Wochen und sind in 14 Bundesländern anerkannt. Hier steht, was in deinem Land gilt und wie du sie beantragst.
Anerkannt in 14 Bundesländern
Der Anspruch heißt je nach Land Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung – und auch die Regeln unterscheiden sich. Maßgeblich ist das Bundesland, in dem du arbeitest, nicht, wo du wohnst. Wähle dein Land auf der Karte.
Wähle dein Bundesland – auf der Karte oder in der Liste oben.
Dann siehst du Gesetz, Anspruch und Antragsfrist für dein Land.
- 12 Länder Kurs von zwei Wochen ganz abgedeckt
- 2 Länder teilweise: Baden-Württemberg und Thüringen
- Sachsen Gesetz ab 1. Januar 2027
- Bayern kein Gesetz
Baden-Württemberg
anerkanntBildungszeit · Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)
- Anspruch
- 5 Tage pro Jahr
- Kurs von zwei Wochen
- teilweise Nicht ansparbar – der Anspruch verfällt am Jahresende. Für einen Kurs von zwei Wochen deckt die Bildungszeit fünf Tage.
- Antrag beim Arbeitgeber
- 9 Wochen vor Kursbeginn
Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten sind ausgenommen.
Bayern
kein GesetzKein Gesetz: Urlaubstage nehmen oder mit dem Arbeitgeber absprechen.
Berlin
anerkanntBildungszeit · Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG)
- Anspruch
- 5 Tage pro Jahr
- Kurs von zwei Wochen
- abgedeckt Zehn Tage im Vorgriff auf das folgende Jahr.
- Antrag beim Arbeitgeber
- 6 Wochen vor Kursbeginn
Alle elf Kurse stehen in der Bildungszeit-Datenbank des Landes.
Brandenburg
anerkanntBildungszeit · Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG)
- Anspruch
- 10 Tage in 2 Jahren
- Kurs von zwei Wochen
- abgedeckt Zehn Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
- Antrag beim Arbeitgeber
- 6 Wochen vor Kursbeginn
Bremen
anerkanntBildungszeit · Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG)
- Anspruch
- 10 Tage in 2 Jahren
- Kurs von zwei Wochen
- abgedeckt Zehn Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
- Antrag beim Arbeitgeber
- in der Regel 4 Wochen vorher
Hamburg
anerkanntBildungsurlaub · Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
- Anspruch
- 10 Tage in 2 Jahren
- Kurs von zwei Wochen
- abgedeckt Zehn Tage in zwei Jahren.
- Antrag beim Arbeitgeber
- 6 Wochen vor Kursbeginn
Hessen
anerkanntBildungsurlaub · Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG)
- Anspruch
- 5 Tage pro Jahr
- Kurs von zwei Wochen
- abgedeckt Bis zu zehn Tage, wenn du den Anspruch ins folgende Jahr überträgst.
- Antrag beim Arbeitgeber
- 6 Wochen vor Kursbeginn
Mecklenburg-Vorpommern
anerkanntBildungsfreistellung · Bildungsfreistellungsgesetz M-V (BfG M-V)
- Anspruch
- 10 Tage in 2 Jahren
- Kurs von zwei Wochen
- abgedeckt Zehn Tage in zwei Kalenderjahren.
- Antrag beim Arbeitgeber
- 8 Wochen vor Kursbeginn
Niedersachsen
anerkanntBildungsurlaub · Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG)
- Anspruch
- 5 Tage pro Jahr
- Kurs von zwei Wochen
- abgedeckt Den Anspruch des Vorjahres kannst du im laufenden Jahr nutzen – zusammen zehn Tage.
- Antrag beim Arbeitgeber
- 4 Wochen vor Kursbeginn
Nordrhein-Westfalen
anerkanntBildungsurlaub · Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
- Anspruch
- 5 Tage pro Jahr
- Kurs von zwei Wochen
- abgedeckt Den Anspruch von zwei Kalenderjahren kannst du zusammenfassen.
- Antrag beim Arbeitgeber
- 6 Wochen vor Kursbeginn
Anspruch in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten.
Rheinland-Pfalz
anerkanntBildungsfreistellung · Bildungsfreistellungsgesetz (BFG)
- Anspruch
- 10 Tage in 2 Jahren
- Kurs von zwei Wochen
- abgedeckt Zehn Tage je Zweijahreszeitraum, er beginnt immer in einem ungeraden Jahr.
- Antrag beim Arbeitgeber
- 6 Wochen vor Kursbeginn
Kein Anspruch in Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten.
Saarland
anerkanntBildungsfreistellung · Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)
- Anspruch
- 5 Tage pro Jahr
- Kurs von zwei Wochen
- abgedeckt Mit Zustimmung des Arbeitgebers ins Folgejahr übertragbar – dann zehn Tage.
- Antrag beim Arbeitgeber
- 6 Wochen vor Kursbeginn
Die Freistellungsbescheinigung stellen wir selbst aus.
Sachsen
ab 2027Qualifizierungszeit · Sächsisches Qualifizierungszeitgesetz (SächsQZG)
- Anspruch
- 3 Tage pro Jahr, ab 1. Januar 2027
- Kurs von zwei Wochen
- teilweise Nicht ansparbar. Für einen Kurs von zwei Wochen deckt die Qualifizierungszeit drei Tage.
- Antrag beim Arbeitgeber
- 12 Wochen vor Kursbeginn
Das Gesetz gilt ab 1. Januar 2027. Bis dahin gibt es in Sachsen keinen Anspruch.
Sachsen-Anhalt
anerkanntBildungsfreistellung · Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt
- Anspruch
- 5 Tage pro Jahr
- Kurs von zwei Wochen
- abgedeckt Auf zwei Jahre zusammenlegbar – dann zehn Tage.
- Antrag beim Arbeitgeber
- 6 Wochen vor Kursbeginn
Schleswig-Holstein
anerkanntBildungsfreistellung · Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG)
- Anspruch
- 5 Tage pro Jahr
- Kurs von zwei Wochen
- abgedeckt Mit dem Anspruch des Vorjahres verblocken – die Absicht bis 30. September dem Arbeitgeber mitteilen.
- Antrag beim Arbeitgeber
- 6 Wochen vor Kursbeginn
Thüringen
anerkanntBildungsfreistellung · Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)
- Anspruch
- 5 Tage pro Jahr
- Kurs von zwei Wochen
- teilweise Nicht ansparbar – übertragen nur, wenn der Arbeitgeber abgelehnt hat. Für einen Kurs von zwei Wochen deckt die Freistellung fünf Tage.
- Antrag beim Arbeitgeber
- 8 Wochen vor Kursbeginn
Stand der Regeln: Länderübersicht des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (Oktober 2025) und Sächsisches Qualifizierungszeitgesetz. Verbindlich ist das Gesetz deines Landes.
Karte: © BKG (2026) dl-de/by-2-0,
Datenquellen: datenquellen_vg_nuts.pdf · Grenzen vereinfacht
In fünf Schritten zum Bildungsurlaub
-
Kurs und Termin wählen
DuSuch dir einen der elf Einzelkurse und einen Starttermin aus. Plane mit Vorlauf: Je nach Bundesland muss der Antrag vier bis neun Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber sein.
In Berlin sind es sechs Wochen. Die Frist für jedes Land steht in der Übersicht der Bundesländer.
-
Unterlagen bekommen
WirWir schicken dir die Anerkennung für dein Bundesland und das Kursprogramm – das, was dein Arbeitgeber für den Antrag braucht.
-
Bildungsurlaub beantragen
DuDu reichst den Antrag mit den Unterlagen bei deinem Arbeitgeber ein. Für einen zweiwöchigen Kurs nutzt du in den meisten Ländern den Anspruch aus zwei Jahren – wie das in deinem Land geht, steht in der Übersicht der Bundesländer.
-
Kurs besuchen
GemeinsamZwei Wochen in Vollzeit, live mit TrainerIn und Gruppe. Dein Gehalt läuft weiter.
Die Kurse richten sich nach den Berliner Feiertagen.
-
Nachweis für den Arbeitgeber
WirNach dem Kurs bekommst du eine Teilnahmebestätigung, die du bei deinem Arbeitgeber vorlegen kannst – und bei bestandener Prüfung dein Zertifikat.
Diese Kurse kannst du als Bildungsurlaub belegen
Alle elf Einzelkurse dauern zwei Wochen in Vollzeit und schließen mit einem Zertifikat ab.
- Agile Work & Scrum Master 2 Wochen · Vollzeit
- Change Management nach GPM 2 Wochen · Vollzeit
- Coachingkompetenzen für den Berufsalltag nach QRC 2 Wochen · Vollzeit
- Entscheidungsmanagement 2 Wochen · Vollzeit
- KI im Arbeitsalltag 2 Wochen · Vollzeit
- Konfliktmanagement & Mediation 2 Wochen · Vollzeit
- Moderation & Workshop-Facilitation 2 Wochen · Vollzeit
- Präsentation & Kommunikation 2 Wochen · Vollzeit
- Projektmanagement Basis nach GPM 2 Wochen · Vollzeit
- Systemische Organisationsberatung 2 Wochen · Vollzeit
- Teamwork & Trust Building 2 Wochen · Vollzeit
Häufige Fragen zum Bildungsurlaub
In den meisten Ländern fünf Arbeitstage pro Jahr, in einigen zehn Tage in zwei Jahren – das läuft auf dasselbe hinaus. In Sachsen sind es ab 2027 drei Tage pro Jahr. Maßgeblich ist das Land, in dem du arbeitest, nicht das, in dem du wohnst. Wer weniger als fünf Tage pro Woche arbeitet, hat anteilig weniger Anspruch.
Ein Einzelkurs dauert zehn Arbeitstage. In 12 der 14 Länder kannst du dafür den Anspruch aus zwei Jahren nutzen – je nach Land als fester Zweijahreszeitraum, durch Übertragen oder durch Zusammenlegen, teils nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. In Baden-Württemberg und Thüringen verfällt der Anspruch am Jahresende: Dort deckt die Freistellung fünf der zehn Tage, den Rest nimmst du als Urlaub oder sprichst ihn mit deinem Arbeitgeber ab.
Bildungsurlaub regelt die bezahlte Freistellung, nicht die Kursgebühr. Die zahlst du selbst, oder dein Arbeitgeber übernimmt sie – viele tun das, wenn das Thema zum Job passt. Bist du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, kommt stattdessen der Bildungsgutschein infrage.
Das regelt jedes Bundesland: meist sechs Wochen vor Kursbeginn, je nach Land vier bis neun Wochen, in Sachsen ab 2027 zwölf Wochen. In Berlin muss der Antrag sechs Wochen vorher beim Arbeitgeber sein, schriftlich oder elektronisch. Die Frist für jedes Land steht in der Übersicht der Bundesländer.
Ja, unsere Kurse sind als Online-Veranstaltungen anerkannt. In der Bildungszeit-Datenbank des Landes Berlin stehen zum Beispiel alle elf Kurse mit ihren Terminen.
In Bayern gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. In Sachsen gilt ab 1. Januar 2027 das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz: drei Arbeitstage pro Jahr, Antrag spätestens zwölf Wochen vor Kursbeginn, nicht ansparbar. Bis dahin – und in Bayern – brauchst du Urlaubstage oder eine Absprache mit deinem Arbeitgeber. Die Kurse selbst kannst du trotzdem belegen.