Weiterbildungen
Bildungsurlaub

Weiterbildung als
Bildungsurlaub

Bezahlt freigestellt lernen –
in 14 Bundesländern anerkannt.

  • Bezahlt freigestellt
  • Zwei Wochen je Kurs
  • In 14 Ländern anerkannt
  • Kostenlose Beratung
Anerkannt in 14 Bundesländern

Der Anspruch heißt je nach Land Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung – und auch die Regeln unterscheiden sich. Maßgeblich ist das Bundesland, in dem du arbeitest, nicht, wo du wohnst.

  • Baden-Württemberg – Bildungszeit: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen nur teilweise, Antrag 9 Wochen vorher
  • Bayern – Kein Gesetz: Urlaubstage nehmen oder mit dem Arbeitgeber absprechen.
  • Berlin – Bildungszeit: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
  • Brandenburg – Bildungszeit: 10 Tage in 2 Jahren, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
  • Bremen – Bildungszeit: 10 Tage in 2 Jahren, zwei Wochen abgedeckt, Antrag in der Regel 4 Wochen vorher
  • Hamburg – Bildungsurlaub: 10 Tage in 2 Jahren, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
  • Hessen – Bildungsurlaub: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
  • Mecklenburg-Vorpommern – Bildungsfreistellung: 10 Tage in 2 Jahren, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 8 Wochen vorher
  • Niedersachsen – Bildungsurlaub: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 4 Wochen vorher
  • Nordrhein-Westfalen – Bildungsurlaub: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
  • Rheinland-Pfalz – Bildungsfreistellung: 10 Tage in 2 Jahren, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
  • Saarland – Bildungsfreistellung: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
  • Sachsen – Qualifizierungszeit: 3 Tage pro Jahr, ab 1. Januar 2027, zwei Wochen nur teilweise, Antrag 12 Wochen vorher
  • Sachsen-Anhalt – Bildungsfreistellung: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
  • Schleswig-Holstein – Bildungsfreistellung: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen abgedeckt, Antrag 6 Wochen vorher
  • Thüringen – Bildungsfreistellung: 5 Tage pro Jahr, zwei Wochen nur teilweise, Antrag 8 Wochen vorher
In fünf Schritten zum Bildungsurlaub
  1. Vorbereitung · Du Kurs und Termin wählenSuch dir einen der elf Einzelkurse und einen Starttermin aus. Plane mit Vorlauf: Je nach Bundesland muss der Antrag vier bis neun Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber sein. In Berlin sind es sechs Wochen. Die Frist für jedes Land steht in der Übersicht der Bundesländer.
  2. Vorbereitung · Wir Unterlagen bekommenWir schicken dir die Anerkennung für dein Bundesland und das Kursprogramm – das, was dein Arbeitgeber für den Antrag braucht.
  3. Antrag · Du Bildungsurlaub beantragenDu reichst den Antrag mit den Unterlagen bei deinem Arbeitgeber ein. Für einen zweiwöchigen Kurs nutzt du in den meisten Ländern den Anspruch aus zwei Jahren – wie das in deinem Land geht, steht in der Übersicht der Bundesländer.
  4. Kurs · Gemeinsam Kurs besuchenZwei Wochen in Vollzeit, live mit TrainerIn und Gruppe. Dein Gehalt läuft weiter. Die Kurse richten sich nach den Berliner Feiertagen.
  5. Kurs · Wir Nachweis für den ArbeitgeberNach dem Kurs bekommst du eine Teilnahmebestätigung, die du bei deinem Arbeitgeber vorlegen kannst – und bei bestandener Prüfung dein Zertifikat.
Diese Kurse kannst du als Bildungsurlaub belegen

Weiterbildungen · Bildungsurlaub

Weiterbildung als
Bildungsurlaub

Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung: In fast allen Bundesländern hast du Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung. Unsere elf Einzelkurse dauern je zwei Wochen und sind in 14 Bundesländern anerkannt. Hier steht, was in deinem Land gilt und wie du sie beantragst.

Bezahlt freigestellt Dein Gehalt läuft während des Kurses weiter.
Zwei Wochen je Kurs In 12 Ländern mit dem Anspruch aus zwei Jahren.
In 14 Ländern anerkannt In Bayern gibt es kein Gesetz, in Sachsen erst ab 2027.
Kostenlose Beratung Wir klären mit dir Antrag und Fristen.
CERTQUA — AZAV-Zeichen für zugelassene Maßnahmen

Anerkannt in 14 Bundesländern

Der Anspruch heißt je nach Land Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung – und auch die Regeln unterscheiden sich. Maßgeblich ist das Bundesland, in dem du arbeitest, nicht, wo du wohnst. Wähle dein Land auf der Karte.

Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Berlin Bremen Hamburg Saarland
anerkannt, zwei Wochen abgedeckt (12) anerkannt, Anspruch nicht ansparbar (2) Gesetz ab 2027 kein Gesetz

Wähle dein Bundesland – auf der Karte oder in der Liste oben.

Dann siehst du Gesetz, Anspruch und Antragsfrist für dein Land.

  • 12 Länder Kurs von zwei Wochen ganz abgedeckt
  • 2 Länder teilweise: Baden-Württemberg und Thüringen
  • Sachsen Gesetz ab 1. Januar 2027
  • Bayern kein Gesetz

Stand der Regeln: Länderübersicht des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (Oktober 2025) und Sächsisches Qualifizierungszeitgesetz. Verbindlich ist das Gesetz deines Landes.
Karte: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: datenquellen_vg_nuts.pdf · Grenzen vereinfacht

Bildungsurlaub

Alle 16 Bundesländer im Überblick

BundeslandAnspruch heißtGesetzAnspruchKurs von zwei WochenAntrag
Baden-Württemberg Bildungszeit Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) 5 Tage pro Jahr teilweise 9 Wochen vorher
Bayern – kein Gesetz – – –
Berlin Bildungszeit Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) 5 Tage pro Jahr abgedeckt 6 Wochen vorher
Brandenburg Bildungszeit Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG) 10 Tage in 2 Jahren abgedeckt 6 Wochen vorher
Bremen Bildungszeit Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG) 10 Tage in 2 Jahren abgedeckt 4 Wochen vorher
Hamburg Bildungsurlaub Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz 10 Tage in 2 Jahren abgedeckt 6 Wochen vorher
Hessen Bildungsurlaub Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) 5 Tage pro Jahr abgedeckt 6 Wochen vorher
Mecklenburg-Vorpommern Bildungsfreistellung Bildungsfreistellungsgesetz M-V (BfG M-V) 10 Tage in 2 Jahren abgedeckt 8 Wochen vorher
Niedersachsen Bildungsurlaub Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) 5 Tage pro Jahr abgedeckt 4 Wochen vorher
Nordrhein-Westfalen Bildungsurlaub Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) 5 Tage pro Jahr abgedeckt 6 Wochen vorher
Rheinland-Pfalz Bildungsfreistellung Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) 10 Tage in 2 Jahren abgedeckt 6 Wochen vorher
Saarland Bildungsfreistellung Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) 5 Tage pro Jahr abgedeckt 6 Wochen vorher
Sachsen Qualifizierungszeit Sächsisches Qualifizierungszeitgesetz (SächsQZG) 3 Tage pro Jahr, ab 1. Januar 2027 teilweise 12 Wochen vorher
Sachsen-Anhalt Bildungsfreistellung Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt 5 Tage pro Jahr abgedeckt 6 Wochen vorher
Schleswig-Holstein Bildungsfreistellung Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) 5 Tage pro Jahr abgedeckt 6 Wochen vorher
Thüringen Bildungsfreistellung Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) 5 Tage pro Jahr teilweise 8 Wochen vorher

In fünf Schritten zum Bildungsurlaub

Phase 01 Vorbereitung
  1. Kurs und Termin wählen

    Du

    Such dir einen der elf Einzelkurse und einen Starttermin aus. Plane mit Vorlauf: Je nach Bundesland muss der Antrag vier bis neun Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber sein.

    In Berlin sind es sechs Wochen. Die Frist für jedes Land steht in der Übersicht der Bundesländer.

  2. Unterlagen bekommen

    Wir

    Wir schicken dir die Anerkennung für dein Bundesland und das Kursprogramm – das, was dein Arbeitgeber für den Antrag braucht.

Phase 02 Antrag
  1. Bildungsurlaub beantragen

    Du

    Du reichst den Antrag mit den Unterlagen bei deinem Arbeitgeber ein. Für einen zweiwöchigen Kurs nutzt du in den meisten Ländern den Anspruch aus zwei Jahren – wie das in deinem Land geht, steht in der Übersicht der Bundesländer.

Phase 03 Kurs
  1. Kurs besuchen

    Gemeinsam

    Zwei Wochen in Vollzeit, live mit TrainerIn und Gruppe. Dein Gehalt läuft weiter.

    Die Kurse richten sich nach den Berliner Feiertagen.

  2. Nachweis für den Arbeitgeber

    Wir

    Nach dem Kurs bekommst du eine Teilnahmebestätigung, die du bei deinem Arbeitgeber vorlegen kannst – und bei bestandener Prüfung dein Zertifikat.

Diese Kurse kannst du als Bildungsurlaub belegen

Alle elf Einzelkurse dauern zwei Wochen in Vollzeit und schließen mit einem Zertifikat ab.

Häufige Fragen zum Bildungsurlaub

In den meisten Ländern fünf Arbeitstage pro Jahr, in einigen zehn Tage in zwei Jahren – das läuft auf dasselbe hinaus. In Sachsen sind es ab 2027 drei Tage pro Jahr. Maßgeblich ist das Land, in dem du arbeitest, nicht das, in dem du wohnst. Wer weniger als fünf Tage pro Woche arbeitet, hat anteilig weniger Anspruch.

Ein Einzelkurs dauert zehn Arbeitstage. In 12 der 14 Länder kannst du dafür den Anspruch aus zwei Jahren nutzen – je nach Land als fester Zweijahreszeitraum, durch Übertragen oder durch Zusammenlegen, teils nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. In Baden-Württemberg und Thüringen verfällt der Anspruch am Jahresende: Dort deckt die Freistellung fünf der zehn Tage, den Rest nimmst du als Urlaub oder sprichst ihn mit deinem Arbeitgeber ab.

Bildungsurlaub regelt die bezahlte Freistellung, nicht die Kursgebühr. Die zahlst du selbst, oder dein Arbeitgeber übernimmt sie – viele tun das, wenn das Thema zum Job passt. Bist du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, kommt stattdessen der Bildungsgutschein infrage.

Das regelt jedes Bundesland: meist sechs Wochen vor Kursbeginn, je nach Land vier bis neun Wochen, in Sachsen ab 2027 zwölf Wochen. In Berlin muss der Antrag sechs Wochen vorher beim Arbeitgeber sein, schriftlich oder elektronisch. Die Frist für jedes Land steht in der Übersicht der Bundesländer.

Ja, unsere Kurse sind als Online-Veranstaltungen anerkannt. In der Bildungszeit-Datenbank des Landes Berlin stehen zum Beispiel alle elf Kurse mit ihren Terminen.

In Bayern gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. In Sachsen gilt ab 1. Januar 2027 das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz: drei Arbeitstage pro Jahr, Antrag spätestens zwölf Wochen vor Kursbeginn, nicht ansparbar. Bis dahin – und in Bayern – brauchst du Urlaubstage oder eine Absprache mit deinem Arbeitgeber. Die Kurse selbst kannst du trotzdem belegen.

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