Weiterbildungen
Förderung (KOMPASS)
Weiterbildung für
Solo-Selbstständige
90 % Zuschuss, bis zu 4.500 Euro –
für Solo-Selbstständige.
- 90 % Zuschuss
- Für Solo-Selbstständige
- Anbieter passt
- Kostenlose Beratung
Wer gefördert wird
- Solo-selbstständig im Haupterwerb – mindestens 51 % deiner Einkünfte kommen aus der Selbstständigkeit.
- Seit mindestens zwei Jahren am Markt – gezählt ab der Gründung.
- Höchstens eine Vollzeitstelle an Beschäftigten – oder gar keine.
- Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland.
- Kein KOMPASS-Scheck in den letzten zwölf Monaten.
- Die Weiterbildung stärkt deine Selbstständigkeit – nicht der Weg in eine Festanstellung.
In sechs Schritten zur KOMPASS-Förderung
- Vorbereitung · Du Kurs auswählenSuch dir einen Einzelkurs oder Karrierepfad aus, der deine Selbstständigkeit voranbringt. Wichtig: noch nicht anmelden. Eine Anmeldung oder Buchung vor dem Scheck schließt die Förderung aus.
- Vorbereitung · Wir Unterlagen bekommenWir schicken dir ein unverbindliches Angebot mit Inhalt, Dauer und Kosten sowie den Nachweis unserer AZAV-Zertifizierung – das, was die Anlaufstelle sehen möchte.
- Beratung · Anlaufstelle Beratung bei der AnlaufstelleDas Gespräch bei einer KOMPASS-Anlaufstelle ist Pflicht – vor Ort, telefonisch oder online. Dort werden deine Voraussetzungen und der Kurs geprüft. Schecks werden jeden Monat nur begrenzt ausgegeben. Melde dich früh – und nur bei einer Anlaufstelle.
- Beratung · Anlaufstelle Qualifizierungsscheck erhaltenPasst alles, stellt dir die Anlaufstelle den Qualifizierungsscheck aus. Erst jetzt meldest du dich verbindlich bei uns an.
- Kurs · Gemeinsam Kurs besuchenLive-online in der Gruppe, Montag bis Freitag. Die Kursgebühr bezahlst du zunächst selbst. Abschließen musst du den Kurs innerhalb von sechs Monaten nach Ausgabe des Schecks.
- Erstattung · Du 90 Prozent zurückbekommenInnerhalb von sieben Monaten nach Ausgabe des Schecks beantragst du die Erstattung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – die Anlaufstelle hilft dir dabei. Erstattet werden 90 Prozent der Kurskosten, höchstens 4.500 Euro.
Diese Kurse kannst du mit KOMPASS belegen
Alle Einzelkurse dauern zwei Wochen, vormittags live mit DozentIn und Gruppe – deutlich mehr als die geforderten 20 Stunden. Auch ein Karrierepfad lässt sich als Paket buchen; der Zuschuss bleibt auf 4.500 Euro begrenzt.
- Agile Work & Scrum Master 2 Wochen
- Change Management nach GPM 2 Wochen
- Coachingkompetenzen für den Berufsalltag nach QRC 2 Wochen
- Entscheidungsmanagement 2 Wochen
- KI im Arbeitsalltag 2 Wochen
- Konfliktmanagement & Mediation 2 Wochen
- LEAD – Leadership Journey 6 Wochen
- Moderation & Workshop-Facilitation 2 Wochen
- Präsentation & Kommunikation 2 Wochen
- Projektmanagement Basis nach GPM 2 Wochen
- Systemische Organisationsberatung 2 Wochen
- Teamwork & Trust Building 2 Wochen
Weiterbildungen · Förderung (KOMPASS)
Weiterbildung für
Solo-Selbstständige
Mit dem Förderprogramm KOMPASS bekommst du 90 Prozent deiner Kurskosten erstattet – bis zu 4.500 Euro. Es richtet sich an Solo-Selbstständige im Haupterwerb, die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind. Wir sind AZAV-zertifiziert und unterrichten live in der Gruppe – damit erfüllen unsere Kurse die Anforderungen an Anbieter und Format. Hier steht, wie du an die Förderung kommst.
Wer gefördert wird
- Solo-selbstständig im Haupterwerb – mindestens 51 % deiner Einkünfte kommen aus der Selbstständigkeit.
- Seit mindestens zwei Jahren am Markt – gezählt ab der Gründung.
- Höchstens eine Vollzeitstelle an Beschäftigten – oder gar keine.
- Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland.
- Kein KOMPASS-Scheck in den letzten zwölf Monaten.
- Die Weiterbildung stärkt deine Selbstständigkeit – nicht der Weg in eine Festanstellung.
In sechs Schritten zur KOMPASS-Förderung
-
Kurs auswählen
DuSuch dir einen Einzelkurs oder Karrierepfad aus, der deine Selbstständigkeit voranbringt.
Wichtig: noch nicht anmelden. Eine Anmeldung oder Buchung vor dem Scheck schließt die Förderung aus.
-
Unterlagen bekommen
WirWir schicken dir ein unverbindliches Angebot mit Inhalt, Dauer und Kosten sowie den Nachweis unserer AZAV-Zertifizierung – das, was die Anlaufstelle sehen möchte.
-
Beratung bei der Anlaufstelle
AnlaufstelleDas Gespräch bei einer KOMPASS-Anlaufstelle ist Pflicht – vor Ort, telefonisch oder online. Dort werden deine Voraussetzungen und der Kurs geprüft.
Schecks werden jeden Monat nur begrenzt ausgegeben. Melde dich früh – und nur bei einer Anlaufstelle.
-
Qualifizierungsscheck erhalten
AnlaufstellePasst alles, stellt dir die Anlaufstelle den Qualifizierungsscheck aus. Erst jetzt meldest du dich verbindlich bei uns an.
-
Kurs besuchen
GemeinsamLive-online in der Gruppe, Montag bis Freitag. Die Kursgebühr bezahlst du zunächst selbst. Abschließen musst du den Kurs innerhalb von sechs Monaten nach Ausgabe des Schecks.
-
90 Prozent zurückbekommen
DuInnerhalb von sieben Monaten nach Ausgabe des Schecks beantragst du die Erstattung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – die Anlaufstelle hilft dir dabei. Erstattet werden 90 Prozent der Kurskosten, höchstens 4.500 Euro.
Diese Kurse kannst du mit KOMPASS belegen
Alle Einzelkurse dauern zwei Wochen, vormittags live mit DozentIn und Gruppe – deutlich mehr als die geforderten 20 Stunden. Auch ein Karrierepfad lässt sich als Paket buchen; der Zuschuss bleibt auf 4.500 Euro begrenzt.
- Agile Work & Scrum Master 2 Wochen · Vollzeit
- Change Management nach GPM 2 Wochen · Vollzeit
- Coachingkompetenzen für den Berufsalltag nach QRC 2 Wochen · Vollzeit
- Entscheidungsmanagement 2 Wochen · Vollzeit
- KI im Arbeitsalltag 2 Wochen · Vollzeit
- Konfliktmanagement & Mediation 2 Wochen · Vollzeit
- LEAD – Leadership Journey 6 Wochen · Vollzeit
- Moderation & Workshop-Facilitation 2 Wochen · Vollzeit
- Präsentation & Kommunikation 2 Wochen · Vollzeit
- Projektmanagement Basis nach GPM 2 Wochen · Vollzeit
- Systemische Organisationsberatung 2 Wochen · Vollzeit
- Teamwork & Trust Building 2 Wochen · Vollzeit
Häufige Fragen zu KOMPASS
Solo-Selbstständige – gewerblich oder freiberuflich –, die ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben, seit mindestens zwei Jahren am Markt sind und höchstens Beschäftigte im Umfang einer Vollzeitstelle haben. Wohnsitz und Tätigkeit müssen in Deutschland liegen. Ob du gefördert wirst, entscheidet die KOMPASS-Anlaufstelle; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Erstattet werden 90 Prozent der reinen Kurskosten bis 5.000 Euro netto – also höchstens 4.500 Euro. Mindestens 10 Prozent zahlst du selbst. Die Kursgebühr bezahlst du zunächst vollständig; die Erstattung kommt nach dem Kurs über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Nein. Weiterbildungen, die vor der Ausgabe des Qualifizierungsschecks begonnen, gebucht oder vertraglich vereinbart wurden, sind nicht förderfähig. Sprich vorher mit uns – wir schicken dir ein unverbindliches Angebot und planen den Starttermin so, dass er zu deinem Scheck passt.
KOMPASS fördert Kurse, die mindestens zur Hälfte live (synchron) in einer Gruppe stattfinden. Bei uns lernst du vormittags live mit DozentIn und Gruppe und nachmittags im begleiteten Selbstlernen – der Live-Anteil überwiegt. Als AZAV-zertifizierter Anbieter mit Sitz in Deutschland erfüllen wir die Anforderungen an Anbieter. Die Prüfung im Einzelfall übernimmt die Anlaufstelle.
Ja. Gefördert wird, was deine Selbstständigkeit stärkt – etwa Moderation und Präsentation für TrainerInnen und BeraterInnen oder Projektmanagement für Freiberufliche mit Kundenprojekten. Weiterbildungen mit dem Ziel einer Festanstellung fördert KOMPASS nicht.
Nein. Kurse, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen bezahlt werden, sind von KOMPASS ausgeschlossen. Bist du arbeitsuchend, ist der Bildungsgutschein meist der passendere Weg.
Einmal innerhalb von zwölf Monaten. Das Programm läuft nach heutigem Stand bis zum 29. Februar 2028.
Eine Übersicht aller Anlaufstellen veröffentlicht der Europäische Sozialfonds: Liste der KOMPASS-Anlaufstellen. Alle Einzelheiten zum Programm stehen auf der Programmseite des ESF Plus. Wende dich bitte nur an eine Anlaufstelle.
Stand: Oktober 2026. Quellen: Programmseite KOMPASS des ESF Plus, FAQ für Solo-Selbstständige (Stand 04.03.2025), Förderrichtlinie vom 28.02.2025. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Entscheidung der Anlaufstelle.