Förderung
Coaching mit AVGS

So wird dein
Coaching
gefördert

Mit dem AVGS deiner Agentur
oder deines Jobcenters.

  • Zulassung ab November 2026
  • Gut vorbereitet
  • Kostenlose Beratung
  • 1:1-Coaching

AVGS oder Bildungsgutschein?

Beide stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus. Für ein Coaching brauchst du den Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein (AVGS), nicht den Bildungsgutschein (BGS).

Für dein Coaching AVGS BGS
Wofür Coaching und AktivierungWeiterbildung und Umschulung
Bei uns Karrierecoaching und Existenz­gründer­coaching – Zulassung ab November 2026Einzelkurse und Karrierepfade
Gesetz § 45 SGB III§§ 81 ff. SGB III

Den AVGS gibt es in mehreren Varianten. Für ein Coaching bei einem Anbieter wie uns ist die Variante „Maßnahme bei einem Träger" gedacht, kurz AVGS-MAT – nicht die für die private Arbeitsvermittlung.

So funktioniert der Bildungsgutschein →
In fünf Schritten zum Coaching

Für beide Coachings ist der Weg derselbe. Den Gutschein stellt deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter aus – wir helfen dir, das Gespräch gut vorzubereiten. Unsere Zulassung für Coachings mit AVGS gilt ab November 2026. Bis dahin kannst du den Gutschein bei uns noch nicht einlösen – das Erstgespräch ist aber schon jetzt kostenlos.

  1. Vorbereitung · Gemeinsam ErstgesprächWir lernen uns kennen und klären, welches Coaching jetzt zu dir passt. 30 Minuten, telefonisch oder per Video. Kostenlos und unverbindlich.
  2. Gutschein · Du Gutschein anfragenDu sprichst deine Vermittlungsfachkraft auf einen AVGS für ein Einzelcoaching an – mit dem passenden Ziel. Auf dem Gutschein stehen Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region. Den Anbieter wählst du selbst.
  3. Gutschein · Wir Teilnahme bestätigenWir prüfen die Vorgaben deines Gutscheins und bestätigen dir die Teilnahme. Damit gehst du zurück zu deiner Agentur bzw. deinem Jobcenter.
  4. Gutschein · Agentur / Jobcenter Bewilligung erhaltenPasst alles, bekommst du einen Bewilligungsbescheid. Die Kosten rechnen wir direkt mit der Agentur bzw. dem Jobcenter ab.
  5. Start Coaching startetSobald der Bescheid da ist, legen wir deinen Coaching-Plan fest und legen los. Online oder vor Ort – du entscheidest. Termine an mindestens zwei Tagen pro Woche, Uhrzeit nach Absprache – auch neben Kinderbetreuung oder Pflege.

Förderung · Coaching mit AVGS

So wird dein
Coaching gefördert

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) deiner Agentur für Arbeit oder deines Jobcenters. Hier erfährst du, was das ist, worin er sich vom Bildungsgutschein unterscheidet und wie du ihn bekommst.

Zulassung ab November 2026 Bis dahin kannst du den AVGS bei uns noch nicht einlösen.
Gut vorbereitet Wir bereiten mit dir das Gespräch mit deiner Agentur vor.
Kostenlose Beratung 30 Minuten, telefonisch oder per Video.
1:1-Coaching Eine feste Ansprechperson nur für dich.

AVGS oder Bildungsgutschein?

Beide Gutscheine stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus – sie bezahlen aber verschiedene Dinge. Für ein Coaching brauchst du den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), nicht den Bildungsgutschein.

  • Für dein Coaching AVGS

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

    Wofür
    Coaching und Aktivierung
    Bei uns
    Karrierecoaching und Existenz­gründer­coaching – Zulassung ab November 2026
    Gesetz
    § 45 SGB III
    So kommst du an den AVGS ↓
  • BGS

    Bildungsgutschein

    Wofür
    Weiterbildung und Umschulung
    Bei uns
    Einzelkurse und Karrierepfade
    Gesetz
    §§ 81 ff. SGB III
    So funktioniert der Bildungsgutschein →

Den AVGS gibt es in mehreren Varianten. Für ein Coaching bei einem Anbieter wie uns ist die Variante „Maßnahme bei einem Träger" gedacht, kurz AVGS-MAT – nicht die für die private Arbeitsvermittlung.

Maxi-Marlen Beisel, Gründerin von House of Education

Fragen zum Gutschein?

Schreib uns kurz, worum es geht – wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden.

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Coaching mit AVGS in fünf Schritten

Für beide Coachings ist der Weg derselbe. Den Gutschein stellt deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter aus – wir helfen dir, das Gespräch gut vorzubereiten.

AVGS-Zulassung ab November 2026Unsere Zulassung für Coachings mit AVGS gilt ab November 2026. Bis dahin kannst du den Gutschein bei uns noch nicht einlösen – das Erstgespräch ist aber schon jetzt kostenlos.

Phase 01 Vorbereitung
  1. Erstgespräch

    Gemeinsam

    Wir lernen uns kennen und klären, welches Coaching jetzt zu dir passt.

    30 Minuten, telefonisch oder per Video. Kostenlos und unverbindlich.

Phase 02 Gutschein
  1. Gutschein anfragen

    Du

    Du sprichst deine Vermittlungsfachkraft auf einen AVGS für ein Einzelcoaching an – mit dem passenden Ziel.

    Auf dem Gutschein stehen Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region. Den Anbieter wählst du selbst.

  2. Teilnahme bestätigen

    Wir

    Wir prüfen die Vorgaben deines Gutscheins und bestätigen dir die Teilnahme. Damit gehst du zurück zu deiner Agentur bzw. deinem Jobcenter.

  3. Bewilligung erhalten

    Agentur / Jobcenter

    Passt alles, bekommst du einen Bewilligungsbescheid. Die Kosten rechnen wir direkt mit der Agentur bzw. dem Jobcenter ab.

Phase 03 Start
  1. Coaching startet

    Sobald der Bescheid da ist, legen wir deinen Coaching-Plan fest und legen los. Online oder vor Ort – du entscheidest.

    Termine an mindestens zwei Tagen pro Woche, Uhrzeit nach Absprache – auch neben Kinderbetreuung oder Pflege.

Häufige Fragen zur Förderung

Noch nicht. Unsere Zulassung für Coachings mit AVGS gilt ab November 2026. Ab dann kannst du den Gutschein bei uns einlösen. Das kostenlose Erstgespräch kannst du schon jetzt buchen – wir melden uns, sobald es losgehen kann.
Nein. Für ein Coaching brauchst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Der Bildungsgutschein ist für Weiterbildungen und Umschulungen gedacht – etwa für unsere Einzelkurse und Karrierepfade. Beide stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus.
Ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Darauf stehen das Ziel der Maßnahme, wie lange sie höchstens dauern darf, wie lange der Gutschein gültig ist und in welcher Region du ihn einlösen kannst. Damit wählst du selbst einen zugelassenen Anbieter mit einer passenden Maßnahme – zum Beispiel ein Coaching. Die Kosten rechnet der Anbieter direkt mit der Agentur bzw. dem Jobcenter ab.
Das entscheidet deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter im Einzelfall – zum Beispiel danach, ob das Coaching deine Chancen deutlich verbessert. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur für den Gutschein zur privaten Arbeitsvermittlung, nicht für ein Coaching. Trotzdem lohnt es sich nachzufragen – wir helfen dir, dein Anliegen gut zu begründen.
Mit einem AVGS übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter die Kosten des Coachings. Unsere Zulassung dafür gilt ab November 2026 – bis dahin kannst du den Gutschein bei uns noch nicht einlösen. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Ja. Auch Jobcenter können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen – für beide Coachings. Sprich dafür deine Ansprechperson im Jobcenter an. Das Grundsicherungsgeld hat zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld abgelöst.
Frag nach dem Grund – oft fehlt nur eine Information. Melde dich gern bei uns: Wir schauen gemeinsam, ob ein zweiter Anlauf sinnvoll ist oder ob ein anderer Weg besser passt, etwa eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein.
Der Gutschein ist befristet – den Zeitraum findest du darauf. Das Coaching muss innerhalb dieser Frist beginnen. Melde dich deshalb am besten gleich, wenn du ihn in der Hand hast.

Lass uns sprechen – kostenlos und unverbindlich.

Maxi-Marlen Beisel, Gründerin von House of Education Im Erstgespräch klären wir, welches Coaching das Richtige für dich ist. Unsere AVGS-Zulassung gilt ab November 2026 – ab dann kannst du den Gutschein bei uns einlösen.

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