Förderung
Coaching mit AVGS
So wird dein
Coaching
gefördert
Mit dem AVGS deiner Agentur
oder deines Jobcenters.
- Zulassung ab November 2026
- Gut vorbereitet
- Kostenlose Beratung
- 1:1-Coaching
AVGS oder Bildungsgutschein?
Beide stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus. Für ein Coaching brauchst du den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), nicht den Bildungsgutschein (BGS).
| Für dein Coaching AVGS | BGS | |
|---|---|---|
| Wofür | Coaching und Aktivierung | Weiterbildung und Umschulung |
| Bei uns | Karrierecoaching und Existenzgründercoaching – Zulassung ab November 2026 | Einzelkurse und Karrierepfade |
| Gesetz | § 45 SGB III | §§ 81 ff. SGB III |
Den AVGS gibt es in mehreren Varianten. Für ein Coaching bei einem Anbieter wie uns ist die Variante „Maßnahme bei einem Träger" gedacht, kurz AVGS-MAT – nicht die für die private Arbeitsvermittlung.
So funktioniert der Bildungsgutschein →In fünf Schritten zum Coaching
Für beide Coachings ist der Weg derselbe. Den Gutschein stellt deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter aus – wir helfen dir, das Gespräch gut vorzubereiten. Unsere Zulassung für Coachings mit AVGS gilt ab November 2026. Bis dahin kannst du den Gutschein bei uns noch nicht einlösen – das Erstgespräch ist aber schon jetzt kostenlos.
- Vorbereitung · Gemeinsam ErstgesprächWir lernen uns kennen und klären, welches Coaching jetzt zu dir passt. 30 Minuten, telefonisch oder per Video. Kostenlos und unverbindlich.
- Gutschein · Du Gutschein anfragenDu sprichst deine Vermittlungsfachkraft auf einen AVGS für ein Einzelcoaching an – mit dem passenden Ziel. Auf dem Gutschein stehen Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region. Den Anbieter wählst du selbst.
- Gutschein · Wir Teilnahme bestätigenWir prüfen die Vorgaben deines Gutscheins und bestätigen dir die Teilnahme. Damit gehst du zurück zu deiner Agentur bzw. deinem Jobcenter.
- Gutschein · Agentur / Jobcenter Bewilligung erhaltenPasst alles, bekommst du einen Bewilligungsbescheid. Die Kosten rechnen wir direkt mit der Agentur bzw. dem Jobcenter ab.
- Start Coaching startetSobald der Bescheid da ist, legen wir deinen Coaching-Plan fest und legen los. Online oder vor Ort – du entscheidest. Termine an mindestens zwei Tagen pro Woche, Uhrzeit nach Absprache – auch neben Kinderbetreuung oder Pflege.
Förderung · Coaching mit AVGS
So wird dein
Coaching gefördert
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) deiner Agentur für Arbeit oder deines Jobcenters. Hier erfährst du, was das ist, worin er sich vom Bildungsgutschein unterscheidet und wie du ihn bekommst.
AVGS oder Bildungsgutschein?
Beide Gutscheine stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus – sie bezahlen aber verschiedene Dinge. Für ein Coaching brauchst du den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), nicht den Bildungsgutschein.
- Für dein Coaching AVGS
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
- Wofür
- Coaching und Aktivierung
- Bei uns
- Karrierecoaching und Existenzgründercoaching – Zulassung ab November 2026
- Gesetz
- § 45 SGB III
- BGS
Bildungsgutschein
- Wofür
- Weiterbildung und Umschulung
- Bei uns
- Einzelkurse und Karrierepfade
- Gesetz
- §§ 81 ff. SGB III
Den AVGS gibt es in mehreren Varianten. Für ein Coaching bei einem Anbieter wie uns ist die Variante „Maßnahme bei einem Träger" gedacht, kurz AVGS-MAT – nicht die für die private Arbeitsvermittlung.

Fragen zum Gutschein?
Schreib uns kurz, worum es geht – wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden.
Coaching mit AVGS in fünf Schritten
Für beide Coachings ist der Weg derselbe. Den Gutschein stellt deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter aus – wir helfen dir, das Gespräch gut vorzubereiten.
AVGS-Zulassung ab November 2026Unsere Zulassung für Coachings mit AVGS gilt ab November 2026. Bis dahin kannst du den Gutschein bei uns noch nicht einlösen – das Erstgespräch ist aber schon jetzt kostenlos.
-
Erstgespräch
GemeinsamWir lernen uns kennen und klären, welches Coaching jetzt zu dir passt.
30 Minuten, telefonisch oder per Video. Kostenlos und unverbindlich.
-
Gutschein anfragen
DuDu sprichst deine Vermittlungsfachkraft auf einen AVGS für ein Einzelcoaching an – mit dem passenden Ziel.
Auf dem Gutschein stehen Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region. Den Anbieter wählst du selbst.
-
Teilnahme bestätigen
WirWir prüfen die Vorgaben deines Gutscheins und bestätigen dir die Teilnahme. Damit gehst du zurück zu deiner Agentur bzw. deinem Jobcenter.
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Bewilligung erhalten
Agentur / JobcenterPasst alles, bekommst du einen Bewilligungsbescheid. Die Kosten rechnen wir direkt mit der Agentur bzw. dem Jobcenter ab.
-
Coaching startet
Sobald der Bescheid da ist, legen wir deinen Coaching-Plan fest und legen los. Online oder vor Ort – du entscheidest.
Termine an mindestens zwei Tagen pro Woche, Uhrzeit nach Absprache – auch neben Kinderbetreuung oder Pflege.
Häufige Fragen zur Förderung
Lass uns sprechen – kostenlos und unverbindlich.